Kryptowährung

Bezahlt der Iran seine Außenstände mit Kryptowährungen?

Die zweite Welle der US-Sanktionen gegen den Iran soll ab dem 4. November 2018 greifen. Damit werden internationale Finanztransaktionen aus dem Iran erschwert. In Vorbereitung hierauf haben auch die meisten europäischen Geschäftsbanken die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Iran bereits jetzt ausgesetzt. Viele Lieferanten bleiben auf unbezahlten Rechnungen für bereits in den Iran gelieferte Ware sitzen. Erlöse internationaler Investoren im Iran bleiben dort blockiert.
Die europäische Politik sucht nach Lösungen, das Iran-Geschäft vom globalen Finanzsystem abzukoppeln. Hierzu soll etwa eine Clearingstelle eingerichtet werden, über die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Iran-Geschäften ohne Inanspruchnahme des internationalen Zahlungsverkehrs verrechnet werden können. Allerdings sind wesentliche Fragen der Finanzierung und rechtlichen Gestaltung dieser Clearingstelle noch nicht geklärt.

Kommt der Krypto-Rial?
In diesem Zusammenhang hat die Zentralbank des Iran im August dieses Jahres die Einführung einer nationalen Kryptowährung angekündigt, die nach einer Testphase auch im Zahlungsverkehr mit internationalen Geschäftspartnern in befreundeten Ländern eingesetzt werden, und so ein Kanal für internationale Zahlungen aus dem Iran geschaffen werden soll.
In Anbetracht des bisher begrenzten Erfolg der von der Regierung in Venezuela aufgelegte nationalen Kryptowährung Petro, erscheint fraglich, ob es dem Iran gelingen wird, ein schlagkräftiges Zahlungsmittel aufzulegen, mit dem in dem erforderlichen Umfang internationale Zahlungen abgewickelt werden können.

Trendwende: Werden Kryptowährungen im Iran wieder zugelassen?
Dies scheint auch die iranische Zentralbank erkannt zu haben. Nachdem sie im April diesen Jahres zunächst allgemein den Handel mit Kryptowährungen im Iran verboten hatte, scheint sich hier eine Trendwende anzudeuten. So wurde nach offiziellen Angaben das Mining von Kryptowährungen Anfang September 2018 im Iran offiziell als Industriezweig anerkannt. Darüber hinaus kündigte die zuständige Behörde die zeitnahe Veröffentlichung eines Regelwerks für den Handel mit und den Besitz von sonstigen Kryptowährungen, wie etwa Bitcoin oder Ethereum, im Iran an.
Es bleibt abzuwarten, wie die Regelungen zu Kryptowährungen im Einzelnen aussehen werden. Erst dann wird man sehen können, inwieweit sie Möglichkeiten für internationale Zahlungen aus dem Iran bieten. Wir werden berichten.